
Durchwurzelbare Bodenschicht
Durchwurzelbare Bodenschicht (05. Juli 2006)
Entsprechend den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan G 139 ist es notwendig, als oberste Schicht 60 cm durchwurzelbare Bodenschicht auf ihr Grundstück aufzutragen.
Dies macht erst Sinn, wenn Ihr Grundstück nach Ihren Vorstellungen modelliert und der Bau Ihres Hause und einer evtl. Garage vorangeschritten ist. Erst dann werden die Grünflächen gestaltet. Ansonsten müsste diese Bodenschicht teilweise wieder entsorgt oder zwischengelagert werden.
Daher ist diese Schicht von ihnen als Käufer zu erbringen und nicht im Kaufpreis des Grundstücks enthalten. Die Stadtwerke Mainz AG übernimmt diese Leistung nur im öffentlichen Bereich im Rahmen der Erschließung.
Einfriedungen
Einfriedung der Grundstücke an der Grünanlage G2 (23. September 2008)
Wie bereits im Gestaltungshandbuch beschrieben (Seite 40) soll der Übergang zwischen dem Hausgarten und der öffentlichen Grünanlage G 2 bei den verschiedenen Grundstücken einheitlich erfolgen. Die Lenkungsgruppe beschließt, dass die Abgrenzung der Grundstücke im 3. Vermarktungsabschnitt, die nördlich an den Fußweg zur Grünanlage G2 anschließen mit einer Hainbuchhecke oder einer vergleichbaren Hecke erfolgen soll. Diese soll bei der Pflanzung eine Höhe von ca. 1,00 m haben, einreihig gepflanzt werden und das Niveau des angrenzenden Gehweges aufnehmen. Alternativ ist eine einheitliche Einfriedung mit einer niedrigen Mauer (h=1,20 m) aus großformatigen Betonfertigteilen in gleichmäßiger Höhe möglich.
Einfriedung zur Straße (26. Oktober 2006)
Die in dem Gestaltungshandbuch vorgegebenen Maßnahmen zur Einfriedung des Vorgartens sind als klare Abgrenzung bzw. Raumkante zu verstehen, um den privaten Bereich gegen den öffentlichen Raum abzugrenzen zu können. Auch soll hierdurch der öffentliche Straßenraum eingefasst werden.
Einfriedungen zum Nachbarn (05. Oktober 2006)
Die einheitliche Gestaltung der Vorgärten trägt u.a. wesentlich dazu bei, den Charakter eines hochwertigen Wohnquartiers zu prägen.
Einfriedungen sind laut Gestaltungshandbuch als Hecken, Mauern oder einer Kombination aus beidem auszuführen. Zu den Nachbargrenzen kann ausnahmsweise ein Maschendrahtzaun zugelassen werden, welcher mit einer Hecke eingegrünt werden muss.
Bezüglich der Einfriedung zum Nachbarn gibt es seitens der Lenkungsgruppe keine spezielle Regelung, wer diese übernimmt. Es wird die Abstimmung mit den Nachbarn empfohlen.
Einfriedungen (22. Juni 2006)
Die baulichen Anlagen zur Einfriedung dürfen laut den "textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan G139, II Nr. 4" eine Höhe von 1,20 m zu öffentlich zugänglichen Flächen nicht überschreiten. Eine dahinter liegende Hecke als Sichtschutz und zur Wahrung der Privatsphäre des Hausgartens kann höher sein. Der Vorgarten sollte allerdings nicht durch hohe Bepflanzungen abgeschirmt werden.
Bei allen Pflanzungen wird auf die Einhaltung des Nachbarschaftsgesetzes hingewiesen. Des Weiteren sind die Vorgaben des Gestaltungshandbuches und des Bebauungsplanes zwingend zu beachten.
Stützmauer im Bereich WA4D (01. Juni 2006)
Die erforderliche Stützmauer soll als Betonwinkelstein ausgeführt werden. Von der öffentlichen Grundstücksseite wird diese Wand mit z.B. einer Hecke begrünt und verdeckt werden. Bei dem Grundstück GG26.0 muss zur Treppe hin abgeböscht und im hinteren Gartenbereich ebenfalls ein Stück Stützmauer erstellt werden.
Grundstücke Terrassenkante Stützwand Terrassenkante (20. November 2008)
Zur Gewährleistung eines harmonischen Gesamtbildes der Terrassenhäuser an der Hangkante empfiehlt die Lenkungsgruppe die Höhenplanung der Brüstung an der Stützwand in Abstimmung mit dem Nachbarn durchzuführen.
Abfangung Grundstücke Terrassenkante zum Fußweg (20. November 2008)
Bei der Gestaltung der Abfangung des Hausgartens zum Fußweg an der Ostseite der Grundstücke sind die Angaben des Gestaltungshandbuchs und der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan zu beachten und einzuhalten. Um ein harmonisches Gesamtbild der Gartenstützmauern im rückwärtigen Bereich zu erhalten, sollte auch hier eine Abstimmung mit den jeweiligen Nachbarn erfolgen.
Stützwand Terrassenkante (11. September 2008)
Um ein harmonisches Gesamtbild der Terrassenhäuser an diese prägnanten Stelle, der Hangkante, zu gewährleisten wird für den Sockel der Häuser ein Farbton festgelegt, der für alle Bauvorhaben in dieser Reihe verbindlich ist: NCS-Farbton S4010Y30R.
Müllstandplätze Anzahl Müllstandplätze (26. Oktober 2006)
Die städtische Abfallentsorgung der Stadt Mainz umfasst 4 Mülltonnen der Abfallarten: Restmüll, Papier, Glas und Biomüll. Detailinformationen können bei den Entsorgungsbetrieben der Stadt Mainz in Erfahrung gebracht werden. (www.eb.mainz.de).
Die notwendigen 4 Mülltonnen sollen der Sicht von der Straße aus entzogen werden. Es ist entweder eine Einhausung oder eine intensive Eingrünung erforderlich.
Müllstandplätze (31. August 2006)
Bei der Anordnung von Müllstandplätzen auf dem Grundstück wird eine senkrechte Anordnung zur Straße oder die Unterbringung im Zusammenhang mit der Garage empfohlen. Die Mülltonnen sollen dabei der Sicht entzogen sein. Dazu ist entweder eine Einhausung, eine intensive Eingrünung oder die Integration in die Einfriedung erforderlich.
Nachbarschaftsabstimmung
Nachbarschaftsabstimmung (05. Juli 2006)
Über die Notwendigkeit zur Nachbarschaftsabstimmungen wird die Lenkungsgruppe nach Eingang ihrer Entwürfe entscheiden.
Sollten sie das Interesse haben, Ihre Nachbarn kennen zu lernen, so können Sie eine entsprechende Anfrage an die Gonsbachterrassen GmbH senden, die diese dann an die Nachbarn weiterleiten wird.
Nebenanlagen
Luft-Wärmepumpen (19. Februar 2009)
Zur Vermeidung von Lärmbelästigungen zukünftigen Nachbarn, müssen Luft-Wärmepumpen im Garten eingehaust werden.
Nebenanlagenkatalog
Mit dem nachfolgenden Katalog möchten wir den Bauherren Gestaltungsanregungen für die zum Einsatz vorgesehenen Nebenanlagen geben. Gleichzeitig dient der Katalog als Hilfestellung, sich unter der Vielzahl der Angebote des Marktes zu orientieren. Download Nebenanlagenkatalog
PKW-Stellplätze
Seitliche Abstände PKW-Stellplätze zur Grundstücksgrenze (5. Juni 2008, 24. Juli 2008)
Für Garagen wird (vorbehaltlich der Zustimmung zu evtl. erforderlichen Befreiungen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens) ein seitlicher Abstand von 1 m zu Fußwegen und 2 m zu Straßen festgelegt; Carports werden wie Garagen behandelt. Offene Stellplätze sind mit einem geringeren seitlichen Abstand zur Grenze zulässig, müssen jedoch gegenüber dem Fußweg abgegrenzt werden.
Anordnung Stellplätze (03. Mai 2007)
Gemäß Gestaltungshandbuch wird auf eine qualitativ hochwertige Vorgartengestaltung Wert gelegt. Aus diesem Grund ist die Vorgartenzone frei von parallel zur Straße parkenden Autos zu halten. Die parallele Parkierung zur Straße zusätzlich zur Garagenzufahrt widerspricht diesem Anliegen.
Garagen/Carports (8. Februar 2006, Ergänzung zum 03.08.06)
Dächer von Garagen, Carports und Nebengebäuden sind als Flachdächer auszuführen. Ab einer Größe von 20 qm sind sie zudem gemäß textlicher Festsetzung (Punkt 12.7) des Bebauungsplanes G139 extensiv zu begrünen.
Garagen/Stellplatzzufahrten auf das Grundstück (8. Februar 2006, Ergänzung zum 03.08.06)
Pro Grundstücksseite wird nur eine Zufahrt zugelassen. Die Breite der Garagenzufahrt darf maximal 6,00m betragen. Die Ziele im Baugebiet „Gonsbach Gärten“ und „Auf den Terrassen“ sind u.a. eine offene Bebauung und eine hochwertige Vorgartengestaltung, die bei einer breiteren Zufahrt oder mehreren Zufahrten aus Platzmangel nicht mehr gewährleistet wäre.
Aus gestalterischen Gesichtspunkten sind zu viele und zu breite Einfahrten innerhalb eines Straßenraumes zu vermeiden und Zuwege zum Haus sollen nicht unmittelbar an Einfahrten angrenzen, sondern von diesen abgegrenzt werden. Auch die nebeneinanderliegenden Zufahrten benachbarter Grundstücke sind durch Einfriedungen voneinander abzugrenzen.
Garagenvorfahrt (03. August 2006)
Es sind grundsätzlich 5 Meter Abstand zwischen Garage/Carport und Verkehrsfläche bzw. Grundstücksgrenze einzuhalten. Atypische Einzelfälle können jedoch von der Lenkungsgruppe auf deren Machbarkeit und städtebauliche Qualität hin überprüft werden.
Nach Überprüfung dieser Einzelfälle entscheidet die Lenkungsgruppe, ob eine Ausnahme von der o. g. Festlegung zugelassen werden kann.
Bitte beachten Sie die Ergänzung zu diesem Thema vom 8. Februar 2007.
Umplanungen
Planänderungen/Umplanungen (15. März 2007)
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Planänderungen insbesondere zwischen Freigabe durch die Lenkungsgruppe und Bauantrag sowie vor Bauausführung immer mit dieser abgestimmt und von dieser freigegeben werden müssen.
Unterlagen Einreichung Lenkungsgruppe
Musterlageplan (23. November 2006)
Auf der Homepage der Gonsbachterrassen (www.gonsbachterrassen-mainz.de) wurde ein Musterlageplan eingestellt. Wir bitten bei der Erstellung des individuellen Lageplanes sich daran zu orientieren. Alle Nebenanlagen wie z.B. Stellplätze, Mülltonnenstandort, befestigte Flächen und Art und Höhe der Einfriedungen sind dort einzutragen.
Zisternen Parsevalstraße
Zisternen in der Parsevalstraße (05. Juli 2006)
Für die Grundstücke GG 107.0 bis GG 114.0 müssen Zisternen vorgesehen werden. Die Kosten werden von Seiten der Stadtwerke getragen. Die Rückhaltemenge die eine solche Zisterne aufnehmen muss, hängt später von der versiegelten Fläche auf ihrem Grundstück ab. Die Zisternen muss also in Volumen und Lage später mit ihrem Architekten abgestimmt werden.

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