Welche Bezeichnung haben die Straßen und Wege im Wohngebiet? (Bauantragsformular)
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Die Bezeichnung der Straßen in dem Wohngebiet können Sie dem folgenden Plan entnehmen.
Welche Flur- und Flurstücknummer haben die Grundstücke?
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Bei dem entstehenden neuen Wohnquartier der Gonsbachterrassen handelt es sich um die Flur 15. Die Flurstücknummern sind einzeln vergeben. Die Information über die entsprechende Flurstücknummer des Grundstücks finden Sie auf dem Grundstücksdatenblatt, wenn diese bereits bei der Reservierung vorhanden ist. Ansonsten wird die Flurnummer dem Bauinteressenten zusammen mit den Kaufvertragsunterlagen durch Herrn Schwarz (SWM) übermittelt.
Name und Nummer des Bebauungsplans?
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Die Bezeichnung des Bebauungsplans lautet: Stadt Mainz, Bebauungsplan G 139 „Wohngebiet Gonsbachterrassen“.
Wer ist der zuständige Ansprechpartner bei der Bauaufsicht?
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Der zuständige Ansprechpartner beim Bauaufsichtsamt der Stadt Mainz ist Herr Nies (Tel. 06131-12-3336).
Gibt es Verzögerungen bei der Genehmigung durch die große Anzahl von Bauanträgen?
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Es ist davon auszugehen, dass es trotz der großen Anzahl von Bauanträgen zu keinen Verzögerungen bei der Baugenehmigung kommt.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Bauantrags?
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Nachdem die Information von den Stadtwerken erfolgt ist, dass die Erschließung des Grundstücks gesichert ist und das „Ruheverfahren“ durch den Bauherrn aufgehoben wurde, ist mit einer Bearbeitungszeit für die Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren von ca. 1 - 2 Monaten zu rechnen.
Wo ist das Formular ‚Antrag auf Ruheerklärung’ erhältlich?
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Das Formular zur „Ruheerklärung“ wird jedem Bauherrn zusammen mit den
freigegebenen Unterlagen durch die Stadtwerke Mainz AG zugesendet.
Gibt es besondere Punkte bei der Einreichung des Bauantrags zu beachten?
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Sollte die Erschließung des Baugrundstücks zum Zeitpunkt noch nicht gesichert sein, so ist es erforderlich, zusammen mit den Bauantragsunterlagen das Formular zur „Ruheerklärung“ einzureichen.
Zu welchem Zeitpunkt kann der Bauantrag eingereicht werden?
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Der Bauantrag kann beim Bauaufsichtsamt Mainz eingereicht werden nachdem die
Freigabe des Bauherrenentwurfs durch die Lenkungsgruppe erteilt wurde.
Welche Unterlagen werden für den Bauantrag benötigt?
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Für den Bauantrag wird auf den „Leitfaden für Entwurfsverfasser und Entwurfsverfasserinnen“ vom Bauaufsichtsamt Mainz hingewiesen (Download unter www.mainz.de). Für die einzureichenden Unterlagen ist die gemäß Leitfaden beschriebene Reihenfolge zu beachten.
Dem Bauantrag ist ein von der Lenkungsgruppe freigegebener Satz Unterlagen beizufügen.
Im Besonderen sei hier genannt:
- Formulare (geforderte Bauantragsformulare und Beschreibungen gemäß Liste)
- Bei Bedarf Baubeschreibung Feuerungsanlagen mit Bestätigung des Bezirks-Schornsteinfegermeisters
- Antrag auf Genehmigung eines Standplatzes für Abfallgefäße (Durchschlag der Genehmigung des Entsorgungsbetriebs Mainz: Amt 70- Entsorgungsbetrieb, Zwerchallee 24, 55120 Mainz). Ansprechpartner ist Herr Riedesser (Tel.: 06131-12-2619).
- Berechnungen und Nachweise (gemäß Liste)
Nachweis zur Grünsatzung der Stadt Mainz
- Pläne (gemäß Liste)
Die in den Vermarktungsplänen genannten Grundstückshöhen sind als Fertigungshöhen der Planung zugrunde zu legen und in den Plänen anzugeben.
Das Entwässerungsgesuch ist direkt an den Wirtschaftsbetrieb der Stadt Mainz zu richten (Amt 75-Wirtschaftsbetrieb, Zitadelle, Bau C, 55131 Mainz).
Außerdem wird ein amtlicher Auszug aus der Stadtgrundkarte/ein amtlicher Lageplan benötigt, welcher gegen eine Gebühr von 19,50 € beim Vermessungsamt erhältlich ist (Ansprechpartner Herr Schultheis, Tel. 06131-12-4179).
Hinweis: Der amtliche Auszug aus der Stadtgrundkarte/amtliche Lageplan hat eine Gültigkeit von 6 Monaten.