Wie hoch darf die Einfriedung des Grundstücks sein?
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Die Höhe der Grundstückseinfriedung ist über die LBauO Rheinland-Pfalz (gem. §2 Abs. 1) und den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan unter Punkt II. 4 geregelt.
Außerdem ist das Nachbarschaftsrecht zu beachten. Die Höhe der
Grundstückseinfriedung ist zudem von der Lage des Grundstücks abhängig.
Kann die Einfriedung der Grundstücke auch mit Naturstein verkleidet sein?
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Gemäß Gestaltungshandbuch ist eine Einfriedung der Grundstücke mit Naturstein nicht möglich. Im Einzelfall kann jedoch nach Vorlage der Ausführungsplanung durch den Bauinteressenten in der Lenkungsgruppe positiv entschieden werden, sofern die Gestaltung dezent ist und sich in die Nachbarschaftsbebauung einfügt.